Ablauf einer Meldung
Mit dem Einreichen eines Hinweises bei der internen Meldestelle, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die interne Meldestelle ist an einen externen Dienstleister ausgelagert und erfüllt folgende Aufgaben:
- Schutz Ihrer Identität
Es werden Informationen, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen nur weiter gegeben, wenn Sie dem zustimmen. - Prüfung der Plausibilität
Enthält Ihre Meldung ausreichend viele Informationen? Sind diese Informationen belastbar? Wenn andere Mitarbeiter beschuldigt werden, gilt im deutschen Recht die Unschuldsvermutung, wenn keine Beweise das Gegenteil nachweisen. - Nachforderung von Informationen
- Persönliches Gespräch mit Ihnen nach Bedarf.
- Übergabe des Falls an die untersuchende Stelle.
- Rückmeldung des Bearbeitungsstands und evtl. getroffenen Maßnahmen.
Die untersuchende Stelle wird auf Ebene der Geschäftsführung betrieben. Sie hat hierbei folgende Aufgaben:
- Aufklärung und Untersuchung des Sachverhalts
- Bei Bedarf: Ergreifen von Maßnahmen, die den Missstand beseitigen.
- Rückmeldung über die Folgemaßnahmen unter Verwendung der internen Meldestelle.